Zwei von drei Bundesbürgern wollen Kostenübernahme für Cannabismedizin

19.08.10 11:06 Uhr

(c) Kokopelli / pixelio.deNach einer aktuellen Umfrage durch das Emnid Institut sind 65 Prozent der Deutschen der Auffassung, dass der Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) von den Krankenkassen übernommen werden soll. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) wurden 1001 Bundesbürger telefonisch befragt.Dabei zeichnet sich neben der Unterstützung für die medizinische Verwendung von Cannabis (76%) der Wunsch nach einer unbürokratischeren Kostenübernahme für Dronabinol ab. Tatsächlich können schon seit über zehn Jahren schwerstkranke Patienten den Hauptinhaltsstoff der Cannabispflanze erhalten, der unter dem Namen Dronabinol von der Frankfurter Firma THC Pharm GmbH hergestellt und vertrieben wird.

"Auf jeden der etwa 40 Patienten, die medizinisches Cannabis erhalten, kommen etwa 50 - 100 Patienten, die mit Dronabinol optimal versorgt werden", so Holger Rönitz, Sprecher der aus einer Patienteninitiative hervorgegangenen THC-Pharm GmbH, die auch einen natürlichen Cannabis-Extrakt für Patienten entwickelt hat. Trotzdem bleibt selbst Palliativpatienten diese Therapieoption oftmals versagt, weil die Ärzte die Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen zur Kostenübernahme scheuen. "Schon 2008 forderten nach einer Bundestagsanhörung alle Parteien eine erleichterte Kostenübernahme für Dronabinol, geschehen ist bis heute nichts" resümiert Rönitz.

Tatsächlich vermutet man in Frankfurt, dass hinter der jüngsten Begeisterung für medizinisches Cannabis ein Zulassungsantrag des britischen Unternehmens GW Pharm steckt. Deren in England schon von Bayer Healthcare vertriebenes Fertigarzneimittel mit Namen SATIVEX, soll demnächst auch in Deutschland zugelassen werden. Sativex ist ein Cannabisextrakt, der in etwa zu gleichen Teilen aus den beiden Hauptinhaltsstoffen der Cannabispflanze Delta 9 Tetrahydrocannabinol (THC, Dronabinol) und Cannabidiol (CBD) besteht. Der Extrakt ist in England für Tagestherapiekosten von etwa elf britischen Pfund (13,30 EUR) auf den Markt. Analysten rechnen für das Medikament mit jährlichen Verkaufserlösen von über 100 Millionen EUR.

Um einen Cannabisextrakt verschreibungsfähig zu machen, muss er zunächst in Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) umgestuft werden. Eine entsprechende Empfehlung des zuständigen Sachverständigenrates an die Bundesregierung existiert schon, bezieht sich allerdings nur auf Fertigarzneimittel. "Wird die Empfehlung Gesetz, käme die Umstufung faktisch einem "Lex Sativex" gleich, da dann die in Deutschland entwickelten standardisierten Cannabisextrakte vom Verkehr ausgeschlossen werden" befürchtet Rönitz. Die Folge wäre ein Preismonopol für Sativex und der Verlust von einer Vielzahl von Therapieoptionen. "Gerade bei einer neu entdeckten Substanzklasse ermöglichen individuelle Rezepturen wichtige Erkenntnisse für die optimale Darreichungsform", warnt die THC Pharm GmbH.

Quelle: http://www.thc-pharm.de/pressespiegel.html

Bild: (c) Kokopelli / pixelio.de

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Andreas E.
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