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29.03.08 22:00 Uhr
Friedrich Müller ist mitten in einem Kunden-Beratungsgespräch, als
er plötzlich Probleme beim Sehen hat: Vor seinen Augen flimmert es,
außerdem sieht er Doppelbilder, die wandern und sich verschieben. Dass
diese Beschwerden auf einen Schlaganfall hindeuten, ahnt der damals
39jährige nicht.
Die Sehbahnen und das verzweigte System der
Augenbewegungssteuerung erstrecken sich im Gehirn über weitläufige
Areale. Daher sind sie von einem Gefäßverschluss, der in etwa 80 % der
Fälle Schlaganfall-Ursache ist, relativ häufig betroffen. "Visuelle
Störungen treten bei etwa 20 bis 40 % der Patienten auf", so Dr. Jürgen
Marx, Oberarzt der Schlaganfall-Abteilung an der Universitäts-Klinik
Mainz. Damit zählen Sehstörungen neben halbseitigen
Lähmungserscheinungen oder Taubheitsgefühl und Sprachstörungen zu den
Leitsymptomen beim Schlaganfall.
Sehstörungen - ein vielfältiger Symptomkomplex
Sehstörungen
können sich auf ganz unterschiedliche Weise bemerkbar machen. Besonders
häufig kommt es zu einer einäugigen Blindheit, zu Gesichtsfeldausfällen
und dem Sehen von Doppelbildern. "Das war wie ein Flimmern - zuerst auf
dem einen Auge, dann auch auf dem anderen. Außerdem konnte ich alles
nur sehr unscharf erkennen. Zeitweise habe ich Zacken im Bild gesehen.
Am nächsten Tag sah ich auch Doppelbilder, die wanderten und sich
verschoben", erinnert sich Friedrich Müller. Auch bei Wolfram B. hat
sich der Schlaganfall durch Sehstörungen bemerkbar gemacht. Die
Beschwerden haben ihm große Angst bereitet: "Ich meinte, ich würde
blind werden."
Sehstörungen - ein ernstzunehmendes und häufig frühes Warnzeichen
Eine
beeinträchtigte Sehfähigkeit kann schon längere Zeit vor dem
eigentlichen Schlaganfall auftreten. Wichtig ist, dass Betroffene ihre
Beschwerden richtig deuten, ernst nehmen und umgehend die Notrufnummer
112 wählen. Ist ein Blutgerinnsel Ursache, kann im Krankenhaus eine
medikamentöse Lyse-Therapie durchgeführt werden, um die
Hirndurchblutung wiederherzustellen. Am effektivsten ist diese
Therapie, wenn sie innerhalb der ersten drei Stunden nach Symptombeginn
einsetzt. Um also Folgebeeinträchtigungen gar nicht erst auftreten zu
lassen, ist schnelles Handeln im Notfall unbedingt erforderlich. Denn
beim Schlaganfall gilt: Zeit ist Hirn.
Informationen für medizinische Fachkreise gibt es unter www.medworld.de
Quelle: www.boehringer-ingelheim.de
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Andreas E. |