
In ihrem Koalitionsvertrag verständigten sich CDU, CSU und FDP Ende 2009 darauf, das Gesundheitssystem vor den Herausforderungen der Zukunft stabiler, fairer und transparenter zu gestalten. Mit dem GKV-Änderungsgesetz (GKV-ÄndG), dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) und dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) sind umfassende sowohl kurz- als auch langfristig wirkende Maßnahmen vom Gesetzgeber beschlossen worden.
Das GKV-Änderungsgesetz trat bereits am 1. August 2010 in Kraft. Durch die im Gesetz festgeschriebene Erhöhung der Herstellerrabatte von sechs auf 16 Prozent für Arzneimittel ohne Festbetrag soll im Gesundheitssystem ein neuer finanzieller Spielraum geschaffen werden. Um den Anstieg der Arzneimittelkosten zu verringern, gilt für Medikamente, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden, bis 2013 ein Preisstopp. Der Zuwachs der Arzneimittelausgaben betrug allein im Jahr 2009 5,3 Prozent. Vor allem Arzneimittel ohne Festbetrag (2009: plus 8,9 Prozent) verursachten den Kostenanstieg von rund 1,5 Milliarden auf insgesamt 32 Milliarden Euro.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, setzt die Bundesregierung mit dem AMNOG auf einen Kurswechsel in der Arzneimittelpolitik. Dabei wird nicht mehr allein auf kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung zurückgegriffen. So muss die pharmazeutische Industrie zukünftig den Zusatznutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und Studien offenlegen. Dabei bleibt der freie Marktzugang erhalten und die Preise werden mit der gesetzlichen Krankenversicherung verhandelt. Zudem haben Versicherte künftig über eine Mehrkostenregelung die Möglichkeit, ihr gewohntes Arzneimittel zu erhalten, auch wenn dieses nicht rabattiert ist. Außerdem wird die unabhängige Patientenberatung als feste Leistung etabliert. Der Bundestag hat dem AMNOG am 11. November 2010 zugestimmt. Im November und Dezember 2010 folgten Lesungen im Bundesrat zum Gesetz. Das AMNOG benötigt nicht die Zustimmung des Bundesrates und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz ‒ GKV-FinG) werden die am 6. Juli 2010 vorgelegten Eckpunkte "Für ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem" umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausgaben zu stabilisieren, die Finanzierung auf eine solide Basis zu stellen, Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb zu schaffen und für einen zielgenauen und gerechten Sozialausgleich zu sorgen. Das GKV-FinG erhielt am 12. November 2010 grünes Licht von Bundestag. Weitere Lesungen folgten im November und Dezember im Bundesrat, der aber nicht zustimmen muss. Das GKV-FinG tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Die Regierungskoalition will mit dem Gesetz die Finanzausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig auf ein sicheres Fundament stellen. Ursprünglich hatte die Regierung für 2011 ein Defizit von rund elf Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet. Nach jüngsten Schätzungen wird sich das Defizit bei etwa neun Milliarden Euro bewegen.
Das Gesetz umfasst ein Bündel an Einsparungen und Ausgabenbegrenzungen bei verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens wie Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern. Außerdem wird zur "Stärkung der Finanzierungsgrundlagen" der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent erhöht.
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) betragen die geplanten Einsparungen durch das GKV-FinG zusammen mit den ausgabenbegrenzenden Maßnahmen durch das GKV-ÄndG sowie das AMNOG im Jahr 2011 rund 3,5 Milliarden Euro und 2012 rund vier Milliarden Euro. Durch Beitragserhöhungen sollen etwa 6,3 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds fließen. Der Bund füllt den Fonds durch einen einmaligen Steuerzuschuss von zwei Milliarden Euro auf.
Quelle: TK-Online.de, Techniker Krankenkasse Hamburg
Gruppe: Reform des Gesundheitswesens 2010 / 2011